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INFOS ZUR ZUKUNFT DES EUROPA - PATENTS  UND DES EUROPÄISCHEN EINHEITSPATENTGERICHTS (UPC)

Das Europapatent sollte nach über 30- jähriger Vorbereitungszeit in die Tat  umgesetzt werden

Das europäische Einheitspatent soll Arbeit, Ressourcen und Zeit von Patentanmeldern bei der Anmeldung und der Umsetzung von Patenten in Europa sparen. Die Kosteneinsparung soll bei ungefähr 32.000.- € liegen.

Geltungsbereich von europäischen Patenten & Patenten mit einheitlicher Wirkung

States in enhanced cooperation (25)Die 25 Staaten, die an der Verstärkten Zusammenarbeit zur Einführung des einheitlichen Patentsystems teilnehmen, sind: Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, die Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Schweden.

Reduzierung von Komplexität und Kosten

Derzeit kann ein Erfinder eine Erfindung in Europa mit einem nationalen oder einem europäischen Patent schützen. Das EPA prüft europäische Patentanmeldungen zentral und erspart Erfindern damit die Kosten paralleler Anmeldungen, während es gleichzeitig eine hohe Qualität der erteilten Patente gewährleistet.

Länder EU Patent

© epo.org

Allerdings müssen erteilte europäische Patente in jedem Land, in dem sie Wirkung entfalten sollen, einzeln validiert und aufrechterhalten werden. Dies kann ein komplexer und potenziell äußerst kostspieliger Prozess sein: die Validierungserfordernisse sind in jedem Land anders und können hohe direkte und indirekte Kosten nach sich ziehen, darunter Übersetzungskosten, Validierungsgebühren (d. h. manche Staaten erheben Gebühren für die Veröffentlichung der Übersetzungen) und Vertretungskosten wie die Anwaltshonorare für die Verwaltung des Patents (d. h. die Zahlung nationaler Jahresgebühren). Diese Kosten können erheblich sein und hängen von der Zahl der Länder ab, in denen der Patentinhaber das europäische Patent validieren will.

Mit dem Einheitspatent entfällt die Notwendigkeit komplexer und kostspieliger nationaler Validierungsverfahren.

Das EPA fungiert als universale Anlaufstelle und ermöglicht eine einfache Eintragung des Einheitspatents.
Für die Stellung und Prüfung des Antrags auf einheitliche Wirkung sowie für die Eintragung des Einheitspatents fallen keine Gebühren an.
Nach einer Übergangszeit von sechs Jahren sind nach der Erteilung keine Übersetzungen mehr erforderlich. Während dieser Zeit wird eine Übersetzung nur zu Informationszwecken verlangt; sie besitzt keine Rechtswirkung.

Für in der EU ansässige KMU, natürliche Personen, Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht, Hochschulen und öffentliche Forschungseinrichtungen gibt es ein neues Kompensationssystem, das die Kosten für die Übersetzung von Patentanmeldungen abdeckt, die in einer anderen EU-Amtssprache als Deutsch, Englisch oder Französisch eingereicht wurden. Diese Einheiten erhalten einen Pauschalbetrag von 500 EUR, wenn das Einheitspatent eingetragen wird.

Einheitspatente unterliegen auch nicht dem derzeitigen fragmentierten System der Jahresgebühren: es gibt nur ein Verfahren, eine Währung und eine Frist und keinen Vertreterzwang.

Die Jahresgebühren wurden auf einem sehr wettbewerbsfähigen Niveau festgesetzt und sind in den ersten zehn Jahren - der durchschnittlichen Laufzeit eines europäischen Patents - besonders attraktiv. Die Anmelder werden aber auch bei den indirekten Kosten sparen. Die Einsparungen sind umso größer, je höher die Zahl der Länder ist, in denen das europäische Patent validiert werden würde.

Die gesamte Verwaltung nach der Erteilung wird zentral vom EPA übernommen, was die Kosten und den Verwaltungsaufwand weiter reduziert.

Das Online-Register wird die Rechtsstandsdaten zu Einheitspatenten enthalten - namentlich zu Lizenzen und Rechtsübergängen. Damit werden auch Technologietransfer und Investitionen in Innovation gefördert.

Anbei ein paar interessante Links zu dem Thema:

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