Externe Geheimhaltung

Die externe Geheimhaltung ist sehr wichtig.

So ist ein Geheimhaltungsvertrag zwischen dem Erfinder und externen Gesprächspartnern zwingend zu empfehlen. Alles was ohne eine solche Vereinbarung offenbart wird, kann unter Umständen von der Industrie verwendet werden, solange das Patent noch nicht erteilt ist. Selbst der  gestellte Antrag auf eine Patenterteilung gibt noch nicht den nötigen endgültigen Schutz, da sich eine Erfindung ständig weiter entwickelt und unter Umständen einen anderen Weg einer Weiterentwicklung aufzeigen kann.

Fragen Sie bei Ihrem Patentanwalt über die Möglichkeiten nach, wie Sie sich schützen können.

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